Die Stiftung » Kontrolle

Staatlich kontrolliert

Stiftungen und Stiftungsfonds unterliegen einer strengen staatlichen Kontrolle.

Das Stiftungskapital muss im Rahmen der geltenden Gesetze (mündelsichere Anlagen) aus wirtschaftlicher Sicht zinsbringend angelegt werden.

"Die Friedensstiftung" wurde als eine unselbständige Stiftung (Stiftungsfonds) eingerichtet und wird von der Gemeinnützigen Treuhandstelle der GLS-Gemeinschaftsbank e.G. in Bochum treuhänderisch verwaltet.

Der Stiftungszweck und die übrigen grundlegenden Festlegungen wurden in einer Satzung niedergelegt, die Bestandteil des Vertrages mit dem Treuhänder ist.

Einnahmen sowie Ausgaben werden vom Kuratorium, dem zuständigen Finanzamt sowie der Treuhandstelle kontrolliert.

 
 

Die Friedensstiftung

c/o Jens Hebebrand
Küpferstraße 1
D-44135 Dortmund 

T: (02306) 4 26 28
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